Notbetreuung und langsame Öffnung für bestimmte Schüler
Für Kinder aus Familien in bestimmten Situationen bieten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Lesen Sie vorher diese Informationen:
Wir bieten im Moment Notbetreuung in zwei “Schichten”.
Vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und ab Mittag von 12:00 bis 16:00 Uhr.
Dies ist möglich, wenn Sie oder ein Erziehungsberechtigter
- in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig sind.
- in einem sonstigen Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.
und neuerdings, seit 27. April, wenn
- Sie alleinerziehend und erwerbstätig sind.
Erforderlich bleibt aber weiterhin,
-
- dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
- dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
- keine Krankheitssymptome aufweist,
- nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit
- dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und
- es keine Krankheitssymptome aufweist, und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Hier gehts es zur Verkündigungsplattform der Bayerischen Regierung.
Die genauen Infos dazu finden Sie auch hier.
- Melden Sie sich bitte per Kontaktformular im Sekretariat!
- Füllen Sie (wenn möglich) die Erklärung aus.
Zögern Sie nicht
, in Notsituationen mit uns Kontakt aufzunehmen!
Schauen Sie auch auf die Lern-Plattform