Hinweis zur Lastschrift: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
- Art der Daten
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in
automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich
auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person = betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1
DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten: Name und
Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse,
Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein
2. Zwecke der Datenverarbeitung
Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der
Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur
Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs) und Öffentlichkeitsarbeit. In diesem
Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit
zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage
ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses).
3. Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO) erfolgt nicht.
4. Rechte der betroffenen Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft
über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16
DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) beim Vorstand des Vereins geltend gemacht werden.
5. Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht,
soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins
nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen
Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.