Hinweis zur Lastschrift: Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

  1. Art der Daten

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO) seiner Mitglieder in

automatisierter und nichtautomatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich

auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person = betroffene Person beziehen (Art. 4 Nr. 1

DSGVO). Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten: Name und

Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse,

Geburtsdatum, Funktion(en) und Aufgabe(n) im Verein 

2. Zwecke der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der

Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur

Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs) und Öffentlichkeitsarbeit. In diesem

Zusammenhang werden die Daten Vorstandsmitgliedern und sonstigen Vereinsmitgliedern soweit

zur Kenntnis gegeben, wie es deren Funktion und Aufgaben im Verein erfordern. Rechtsgrundlage

ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (Erfüllung des Mitgliedschaftsverhältnisses).

3. Übermittlung von Daten an Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO) erfolgt nicht.

4. Rechte der betroffenen Personen

Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft

über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16

DSGVO), Löschung (Art. 17 DGSVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),

Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§ 126 b BGB) beim Vorstand des Vereins geltend gemacht werden.

5. Löschung der Daten

Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht,

soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins

nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen

Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

Beitrittserklärung Förderverein

Hiermmit ermächtige ich den Förderverein Albert-Schweitzer-Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum e.V. bis auf Widerruf den angegebenen Jahresbeitrag per Lastschrift einzuziehen.